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24.06.2022 Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken wegen Waldbrandgefahr
   
Mit Allgemeinverfügung vom heutigen Tag, 24. Juni 2022, hat das Landratsamt Görlitz aufgrund der extrem hohen Waldbrandgefahr das Abbrennen von Feuerwerken untersagt. Das 25. Juni 2022 gültige Verbot ist notwendig, um die ohnehin schon kritischen Gefahrenlagen durch den Funkenflug bei Feuerwerken nicht noch weiter zu verstärken. Nach den Angaben des Deutschen Wetterdienstes ist auch in den nächsten Tagen weiter mit hohen Temperaturen und nur geringfügigen Niederschlägen zu rechnen, sodass sich die Trockenheit weiter verstärkt. In den letzten Tagen kam es aus diesen Gründen auch im Landkreis Görlitz wiederholt zu Waldbränden, deren Eindämmung in erheblichem Umfang Feuerwehrkräfte gebunden haben.